
BFH: Zum steuerfreien Familienheim kann auch das Garten- und Wegegrundstück gehören
Wer ein Familienheim erbt, denkt steuerlich meist zuerst an das Wohnhaus selbst. In der Praxis ist die Sache aber oft komplizierter: Was gilt, wenn zum

Wer ein Familienheim erbt, denkt steuerlich meist zuerst an das Wohnhaus selbst. In der Praxis ist die Sache aber oft komplizierter: Was gilt, wenn zum

Elektrofahrzeuge sind im betrieblichen Alltag längst angekommen. Viele Unternehmer, Selbstständige und Arbeitnehmer laden ihren Dienstwagen oder ihr betriebliches Fahrzeug nicht nur an öffentlichen Ladesäulen, sondern

Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, hat steuerlich oft ein Problem: Das Finanzamt muss einen Grundbesitzwert feststellen. Diese Immobilienbewertung ist später Grundlage für die

Wer mit seinem Unternehmen im Ausland tätig ist, denkt bei Verlusten häufig zunächst einfach: „Wenn ich Betriebsstättenverluste wirtschaftlich getragen habe, muss ich sie doch irgendwo

FG Düsseldorf (Beschl. 20.03.2026 – 10 V 361/26 AE(KV)): § 258 AO ist nach Stellung des Antrags auf Zwangsversteigerung nicht mehr anwendbar. Hohe Anforderungen an Glaubhaftmachung einer unbilligen Härte.

FG Düsseldorf (Beschl. 20.03.2026 – 10 V 361/26 AE(KV)): § 258 AO ist nach Stellung des Antrags auf Zwangsversteigerung nicht mehr anwendbar. Hohe Anforderungen an Glaubhaftmachung einer unbilligen Härte.

Außenprüfung 2025: Rechte & Mitwirkungspflichten – BMF-Schreiben vom 17.02.2025

FG Düsseldorf (Beschl. 20.03.2026 – 10 V 361/26 AE(KV)): § 258 AO ist nach Stellung des Antrags auf Zwangsversteigerung nicht mehr anwendbar. Hohe Anforderungen an Glaubhaftmachung einer unbilligen Härte.

Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geändert wird, denken viele zuerst an Quellensteuern, Freistellungen oder Anrechnungsmethoden. Das BFH-Urteil vom 19.11.2025 (I R 41/22) zeigt jedoch: Eine DBA-Änderung kann auch ganz „bilanzsteuerlich“ wirken – als passive Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG.

Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geändert wird, denken viele zuerst an Quellensteuern, Freistellungen oder Anrechnungsmethoden. Das BFH-Urteil vom 19.11.2025 (I R 41/22) zeigt jedoch: Eine DBA-Änderung kann auch ganz „bilanzsteuerlich“ wirken – als passive Entstrickung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG.

Der BFH stellt fest, dass die Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsverzicht nicht der Einkommensteuer unterliegen, und zwar auch dann nicht, wenn die Zahlung in Raten erfolgt.

Der Bundesfinanzhof hat im Rahmen seiner Jahrespressekonferenz den Jahresbericht 2025 veröffentlicht und darin die Verfahren benannt, bei denen im Jahr 2026 mit besonders praxisrelevanten Entscheidungen zu rechnen ist. Für Unternehmen, Berater, Freiberufler und vermögende Privatpersonen ist diese Vorschau ein wertvoller Frühindikator: