Bundesweite Hilfe für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler im Steuerstrafrecht– diskret, strategisch und online oder persönlich.
Im Steuerstrafrecht entscheidet oft der Anfang über den Ausgang. Ein Schreiben der Steuerfahndung, eine Vorladung, eine Durchsuchung oder kritische Feststellungen in der Betriebsprüfung sind keine Situationen, in denen man „erst mal abwartet“. Wer zu früh spricht, zu spät handelt oder Unterlagen unkoordiniert herausgibt, verliert schnell Kontrolle.
Consilio & Partner unterstützt Sie bundesweit als Steuerstrafrecht Anwalt – mit sicherer Online-Beratung, klarer Strategie und einem Blick auf das gesamte Bild: Strafrechtliche Risiken hängen fast immer an steuerlichen Details. Genau dort setzen wir an.
Sofort klären, was jetzt wichtig ist: Kontakt aufnehmen, Unterlagen prüfen lassen, nächste Schritte festlegen.
Ob akuter Vorwurf oder erstes Risiko-Signal – wir begleiten Mandanten besonders häufig bei:
Steuerstrafrecht ist sensibel, schnell und folgenreich. Deshalb brauchen Mandanten eine Kanzlei, die strukturiert vorgeht und nicht nur „irgendwas antwortet“.
Das bekommen Sie bei uns:
Wir beraten und vertreten Sie unabhängig davon, wo Sie in Deutschland sitzen.
Besprechungen und Unterlagenabstimmungen erfolgen auf Wunsch digital, vertraulich und zeitsparend.
Wir bewerten strafrechtliche Risiken immer im Kontext der steuerlichen Fakten und Folgen.
Bei Vorladung, Durchsuchung oder Fristsachen erhalten Sie kurzfristig klare Handlungsempfehlungen.
Sie bekommen eine verständliche Einschätzung, klare Prioritäten und einen konkreten nächsten Schritt.
Der Vorwurf der Steuerhinterziehung kann existenzielle Folgen haben – finanziell, strafrechtlich und reputationsbezogen. Gleichzeitig hängt die rechtliche Bewertung stark vom Einzelfall ab: Beweislage, Zeitraum, Art der Fehler, Zuständigkeiten, Dokumentation, mögliche Korrekturen.
Typische Folgen (je nach Fall):
Wichtig: Nicht jeder Fehler ist automatisch Vorsatz. Entscheidend ist, die Vorwürfe sauber einzuordnen und die Lage nicht durch unüberlegte Aussagen zu verschlechtern.
Im Steuerstrafrecht geht es nicht nur um Paragrafen, sondern um Taktik und Timing. Oft sind es Kleinigkeiten, die später große Wirkung haben: ein Satz zu viel in einer Anhörung, eine unvollständige Darstellung des Sachverhalts oder unklare Zuständigkeiten im Unternehmen.
Was liegt vor? Wie akut ist es? Wo sind die Risiken?
Wer spricht wann mit welcher Stelle – und wie?
Verteidigung, Korrektur, Selbstanzeige, Verfahrenstaktik
Schriftverkehr, Termine, Abstimmungen, nächste Schritte
Die Selbstanzeige ist kein „Formular-Thema“. Sie ist ein hochsensibles Instrument, das bei falscher Umsetzung erheblich nachteilig sein kann. Häufig scheitert es an Vollständigkeit, Zeiträumen, Nachweisen oder an der Frage, ob eine Selbstanzeige überhaupt noch möglich ist.
Wann Selbstanzeigen besonders anspruchsvoll sind:
Wir prüfen vertraulich, ob eine Selbstanzeige rechtlich möglich und strategisch sinnvoll ist – und begleiten die strukturierte Vorbereitung.
Starten Sie gerne eine unverbindliche Anfrage bei uns. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Vor allem bei Mandanten, bei denen steuerliche Themen schnell strafrechtliche Bedeutung bekommen – insbesondere im wirtschaftlichen Umfeld.
Typische Mandanten:
Wir unterstützen bei steuerstrafrechtlichen Risiken im laufenden Betrieb – von der Prävention bis zur Verteidigung im Verfahren.
Wir klären Verantwortlichkeiten, persönliche Haftungsrisiken und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie.
Wir helfen, steuerliche Fehlerquellen früh einzuordnen und gegenüber Behörden kontrolliert zu reagieren.
Wir begleiten kritische Prüfungsphasen, steuern die Kommunikation und minimieren Eskalationsrisiken ins Strafverfahren.
Wir strukturieren den Sachverhalt, prüfen die steuerliche Einordnung und sichern die strafrechtlich saubere Vorgehensweise.
Wir prüfen Ihren Fall vertraulich, ordnen das Risiko ein und legen die nächsten Schritte fest.
Bei Durchsuchungen ist der Druck hoch – und genau deshalb passieren die größten Fehler. Entscheidend ist, handlungsfähig zu bleiben und die eigenen Rechte zu kennen.
Kurzleitlinie für Betroffene:
Wenn Sie gerade in einer akuten Situation sind: Priorität ist, die Lage zu stabilisieren und die nächsten Schritte zu kontrollieren.
1) Sofort: Lage sichern (heute/innerhalb weniger Stunden)
Anwalt einschalten und ab jetzt jede Kommunikation über die Kanzlei laufen lassen.
Durchsuchungsbeschluss + Protokoll + Sicherstellungs-/Beschlagnahmeliste vollständig kopieren/abfotografieren und sichern.
Falls nicht erfolgt: Gedächtnisprotokoll anfertigen (Zeit, Personen, Räume, Fragen, Aussagen, mitgenommene Geräte/Unterlagen).
2) 24–48 Stunden: Unterlagen & Zugriff klären
Prüfen, welche Daten/Devices mitgenommen wurden (Laptop, Handy, Server-Backups, Ordner).
Intern sicherstellen, dass der Geschäftsbetrieb weiterläuft (Zugänge, Backups, Ersatzgeräte) – ohne etwas zu verändern/zu löschen.
Relevante Dokumente, die nicht beschlagnahmt wurden, geordnet sichern (Kopien/Scans), damit man arbeitsfähig bleibt.
3) Kurzfristig: Akteneinsicht & Vorwurf verstehen
Anwalt stellt Antrag auf Akteneinsicht und klärt:
Wer ermittelt? (StA/Steufa)
Wegen was konkret? (Tatvorwurf, Zeitraum, Steuerarten)
Welche Beweismittel liegen bereits vor?
4) Kommunikations-Stop & interne Steuerung
Keine Aussagen bei Finanzamt/Steufa/Staatsanwaltschaft ohne abgestimmte Strategie.
Im Unternehmen: eine verantwortliche Person festlegen (ein Kanal), damit nichts „nebenher“ beantwortet wird.
Mitarbeiter kurz instruieren: keine eigenständigen Telefonate/Emails mit Behörden.
5) Strategiephase: Sachverhalt aufarbeiten (mit Prioritäten)
Anwalt + ggf. steuerliche Aufarbeitung:
Welche Erklärung/Steuerart ist betroffen?
Welche Jahre?
Welche Buchhaltungs-/Belegthemen sind kritisch?
Entscheiden, ob und wann eine korrigierende steuerliche Aufarbeitung sinnvoll ist (immer fallabhängig, nicht vorschnell).
6) Nächste Termine/Fristen managen
Wenn Vorladung/Anhörung ansteht: Termin nicht „blind“ wahrnehmen.
Stattdessen: Fristverlängerung / Stellungnahme über Anwalt.
7) Beschlagnahme rechtlich prüfen (wenn nötig)
Prüfen lassen, ob Maßnahmen/Umfang angreifbar sind (z. B. Beschwerde, Herausgabe bestimmter Gegenstände, Kopien wichtiger Daten).
Kontaktperson im Unternehmen (Single Point of Contact)
| Kriterium | Consilio & Partner | Viele Kanzleien |
|---|---|---|
| Fachansatz | Recht und Steuern zusammen gedacht | Oft getrennte Betrachtung (nur Strafrecht oder nur Steuerrecht) |
| Mandantenfokus | Schwerpunkt auf Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler | Häufig allgemeiner Ansatz für „alle Fälle“ |
| Zusammenarbeit | Bundesweit, auf Wunsch online mit sicherer Kommunikation | Oft standortgebundener, weniger digital effizient |
| Vorgehen | Strukturiert & strategisch statt Aktionismus | Reagiert eher punktuell statt mit Gesamtstrategie |
| Kommunikation | Klar, transparent, schnelle Reaktion | Teilweise langsamer, weniger planbar/verständlich |
Sie müssen nicht vor Ort sein, um hochwertige steuerstrafrechtliche Beratung zu erhalten. Wir sind auf effiziente, sichere Zusammenarbeit ausgerichtet.
Typischer Ablauf bei bundesweiten Mandaten:
1) Vertrauliche Ersteinschätzung
Sie schildern die Situation, wir priorisieren Risiken und klären die nächsten Schritte.
2) Unterlagen- & Sachverhaltsanalyse
Wir prüfen Schreiben, Prüfungsunterlagen, Vorladungen, Bescheide und Datenlage.
3) Strategie & Kommunikation
Wir legen fest, wie Behördenkontakte geführt werden und welche Maßnahmen sinnvoll sind.
4) Vertretung & Begleitung
Wir begleiten Sie durch das Verfahren – strukturiert und konsequent.
5) Absicherung für die Zukunft (wenn sinnvoll)
Prozesse, Dokumentation, Verantwortlichkeiten: Risiken reduzieren statt wiederholen.
Sobald ein Vorwurf, ein Schreiben der Steuerfahndung, eine Vorladung, eine Durchsuchung oder kritische Prüfungsfeststellungen vorliegen – oder wenn Sie über eine Selbstanzeige nachdenken.
Ja, sofern die Kommunikation sicher ist und die Unterlagen strukturiert geprüft werden. Viele Fälle lassen sich bundesweit effizient digital begleiten.
In der Regel nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung. Unbedachte Aussagen können später kaum korrigiert werden.
Nein. Die Bewertung hängt vom Sachverhalt und insbesondere von Vorsatz, Zuständigkeiten und Beweislage ab.
Ja. Unsere Beratung ist besonders auf Mandate aus dem unternehmerischen Umfeld ausgerichtet.
Wenn Sie einen Steuerstrafrecht Anwalt suchen, der Sie bundesweit begleitet und online berät, unterstützen wir Sie diskret, strukturiert und mit klarer Strategie.
Kontaktieren Sie Consilio & Partner für eine vertrauliche Ersteinschätzung – bevor aus Unsicherheit ein unnötiges Risiko wird.