Kassenregistrierung 2025: Das sollten Unternehmen jetzt wissen

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Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder vergleichbare digitale Aufzeichnungssysteme nutzen, müssen bis spätestens zum 31. Juli 2025 aktiv werden. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt eine neue Pflicht zur Registrierung solcher Systeme über die elektronische Schnittstelle der Finanzverwaltung. Darauf weist das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg hin.

Hintergrund: Mehr Transparenz durch Registrierung

Bereits seit 2020 besteht die Pflicht, elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszurüsten. Neu ist nun, dass diese Systeme zentral beim Finanzamt registriert werden müssen. Diese Pflicht betrifft alle Aufzeichnungssysteme, die der Einzelaufzeichnungspflicht unterliegen.

Ziel der neuen Regelung ist es, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Kassenaufzeichnungen zu verbessern. Zusammen mit weiteren Maßnahmen wie der Kassen-Nachschau oder der Belegausgabepflicht will der Gesetzgeber so Steuerbetrug im Bargeldbereich effektiver bekämpfen.

Was muss registriert werden?

Meldepflichtig sind elektronische Aufzeichnungssysteme wie:

  • Elektronische Registrierkassen
  • Tablet- oder App-basierte Kassensysteme
  • Waagen mit Kassierfunktion
  • Taxameter und Wegstreckenzähler

Wichtig: Alle Geräte müssen mit einer TSE ausgestattet sein.

Wie erfolgt die Registrierung?

Die Registrierung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal Mein ELSTER oder die sogenannte ERiC-Schnittstelle. Dabei müssen alle in einer Betriebsstätte eingesetzten Systeme gebündelt in einer einheitlichen elektronischen Mitteilung gemeldet werden.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen
  • Art und Anzahl der verwendeten Systeme
  • Seriennummer jedes Geräts
  • Art der technischen Sicherheitseinrichtung
  • Datum der Anschaffung oder Außerbetriebnahme

Fristen zur Kassenregistrierung

Es gelten folgende Übergangsregelungen:

  • Anschaffung bis 30.06.2025 → Anmeldung bis 31.07.2025
  • Anschaffung ab 01.07.2025 → Anmeldung innerhalb eines Monats
  • Außerbetriebnahme bis 30.06.2025 → Abmeldung bis 31.07.2025, wenn zuvor registriert
  • Außerbetriebnahme ab 01.07.2025 → Abmeldung innerhalb eines Monats

Hilfreiche Informationen & Anleitung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt auf seiner Website eine Ausfüllanleitung (Stand: 02.12.2024) und einen ausführlichen FAQ-Katalog (Stand: 02.04.2025) zur Verfügung. Beide Dokumente bieten eine gute Orientierung für die praktische Umsetzung.

Fazit: Jetzt handeln und Bußgelder vermeiden

Die neue Registrierungspflicht betrifft nahezu alle bargeldverarbeitenden Unternehmen. Wer seine Kassen nicht fristgerecht anmeldet, riskiert nicht nur Nachfragen durch das Finanzamt, sondern auch empfindliche Sanktionen.

Beratung durch Consilio & Partner

Die Kanzlei Consilio & Partner unterstützt Sie gerne bei der rechtssicheren Umsetzung der neuen Anforderungen rund um die Kassenregistrierung. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit Sie zum Stichtag gut vorbereitet sind.

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