Grenzüberschreitend gut beraten
Die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft führt zu komplexen steuerlichen Fragestellungen – sei es bei der Expansion ins Ausland, der Rückverlagerung von Unternehmensteilen nach Deutschland, bei Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften oder bei der Gestaltung internationaler Vermögensstrukturen. Genau hier setzen wir an: Wir bieten fundierte Beratung im internationalen Steuerrecht – praxisnah, strategisch und lösungsorientiert.
Wir begleiten Sie bei der Gründung oder Umstrukturierung von Tochtergesellschaften, Betriebsstätten oder Holdings im Ausland – mit steuerlich optimierten Strukturen.
Wir prüfen für Sie anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und beraten zur optimalen Zuordnung von Einkünften, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Ob Exit Tax, Zuzugsbesteuerung oder Wegzugsbesteuerung – wir zeigen auf, was zu beachten ist, und entwickeln rechtssichere Gestaltungen.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung von Pflichten wie § 138 AO-Meldungen, DAC6-Meldungen oder der Eintragung wirtschaftlich Berechtigter im Transparenzregister.
Internationale Sachverhalte bergen zahlreiche rechtliche Fallstricke. Eine anwaltliche Beratung stellt sicher, dass Gestaltungen den steuer- und zivilrechtlichen Rahmenbedingungen standhalten – auch bei Betriebsprüfungen oder Streitigkeiten mit den Finanzbehörden.
Ein erfahrener Anwalt kennt die internationalen Abkommen und Regelungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung – und hilft, ausländische Steuerlasten effektiv zu minimieren.
Nur durch die Verzahnung von steuerlichem Know-how mit gesellschafts- und erbrechtlichen Aspekten entstehen tragfähige Gestaltungen – sei es bei Holdings, Nachfolgeplanungen oder Vermögensverlagerungen.
Die Einhaltung internationaler Melde- und Dokumentationspflichten (z. B. § 138 AO, DAC6, Transparenzregister) ist unerlässlich. Ein Anwalt sorgt für eine saubere Umsetzung und schützt vor bußgeldbewehrten Verstößen.
Consilio & Partner: Ihr Partner im internationalen Steuerrecht
Wir verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung im internationalen Steuerrecht. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und helfen Ihnen, Ihre Interessen gegenüber den Finanzämtern zu wahren. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Internationale steuerliche Sachverhalte sind häufig komplex, mehrstufig und von sich teils widersprechenden Regelungen geprägt. Eine anwaltliche Beratung schafft hier nicht nur Klarheit, sondern bietet rechtssichere und wirtschaftlich durchdachte Lösungen – insbesondere bei grenzüberschreitenden Aktivitäten, Vermögensverlagerungen oder unternehmerischen Gestaltungen.
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann mit erheblichen Steuerfolgen rechnen – z. B. durch die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Ein Anwalt hilft, Haftungsrisiken zu erkennen, zu vermeiden oder Aufschubregelungen sinnvoll zu nutzen.
Ob Holding mit Auslandstochter oder ausländischer Gesellschafter: Die optimale Gestaltung von Beteiligungsverhältnissen entscheidet oft über Steuerhöhe, Verlustverrechnung oder Gewinnausschüttungen. Eine rechtssichere Beratung sorgt hier für nachhaltige Ergebnisse.
International tätige Steuerpflichtige unterliegen umfangreichen Mitteilungspflichten. Ein Versäumnis kann empfindliche Sanktionen auslösen. Ein Anwalt stellt sicher, dass alle Pflichten eingehalten und rechtzeitig erfüllt werden.