Internationales Steuerrecht

Grenzüberschreitend gut beraten

Grenzüberschreitend gut beraten

Die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft führt zu komplexen steuerlichen Fragestellungen – sei es bei der Expansion ins Ausland, der Rückverlagerung von Unternehmensteilen nach Deutschland, bei Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften oder bei der Gestaltung internationaler Vermögensstrukturen. Genau hier setzen wir an: Wir bieten fundierte Beratung im internationalen Steuerrecht – praxisnah, strategisch und lösungsorientiert.

Unser Leistungsspektrum im internationalen Steuerrecht

Gestaltung internationaler Unternehmensstrukturen

Wir begleiten Sie bei der Gründung oder Umstrukturierung von Tochtergesellschaften, Betriebsstätten oder Holdings im Ausland – mit steuerlich optimierten Strukturen.

Doppelbesteuerung vermeiden

Wir prüfen für Sie anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und beraten zur optimalen Zuordnung von Einkünften, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Wegzug & Zuzug von Unternehmen und natürlichen Personen

Ob Exit Tax, Zuzugsbesteuerung oder Wegzugsbesteuerung – wir zeigen auf, was zu beachten ist, und entwickeln rechtssichere Gestaltungen.

Internationale Steuererklärungen und Meldepflichten

Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung von Pflichten wie § 138 AO-Meldungen, DAC6-Meldungen oder der Eintragung wirtschaftlich Berechtigter im Transparenzregister.

Welche Vorteile bietet eine anwaltliche Vertretung im internationalen Steuerrecht?

Rechtssicherheit bei komplexen Strukturen:

Internationale Sachverhalte bergen zahlreiche rechtliche Fallstricke. Eine anwaltliche Beratung stellt sicher, dass Gestaltungen den steuer- und zivilrechtlichen Rahmenbedingungen standhalten – auch bei Betriebsprüfungen oder Streitigkeiten mit den Finanzbehörden.

Zeit- und Kostenersparnis:

Ein erfahrener Anwalt kennt die internationalen Abkommen und Regelungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung – und hilft, ausländische Steuerlasten effektiv zu minimieren.

Schnittstellenkompetenz Steuerrecht & Zivilrecht:

Nur durch die Verzahnung von steuerlichem Know-how mit gesellschafts- und erbrechtlichen Aspekten entstehen tragfähige Gestaltungen – sei es bei Holdings, Nachfolgeplanungen oder Vermögensverlagerungen.

Sichere Umsetzung und Dokumentation:

Die Einhaltung internationaler Melde- und Dokumentationspflichten (z. B. § 138 AO, DAC6, Transparenzregister) ist unerlässlich. Ein Anwalt sorgt für eine saubere Umsetzung und schützt vor bußgeldbewehrten Verstößen.

Unterstützung im internationalen Steuerrecht!

Consilio & Partner: Ihr Partner im internationalen Steuerrecht

Wir verfügen über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung im internationalen Steuerrecht. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein und helfen Ihnen, Ihre Interessen gegenüber den Finanzämtern zu wahren. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Warum ist eine anwaltliche Beratung im internationalen Steuerrecht sinnvoll?

Internationale steuerliche Sachverhalte sind häufig komplex, mehrstufig und von sich teils widersprechenden Regelungen geprägt. Eine anwaltliche Beratung schafft hier nicht nur Klarheit, sondern bietet rechtssichere und wirtschaftlich durchdachte Lösungen – insbesondere bei grenzüberschreitenden Aktivitäten, Vermögensverlagerungen oder unternehmerischen Gestaltungen.

Wegzug ins Ausland (Wegzugsbesteuerung)

Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, kann mit erheblichen Steuerfolgen rechnen – z. B. durch die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Ein Anwalt hilft, Haftungsrisiken zu erkennen, zu vermeiden oder Aufschubregelungen sinnvoll zu nutzen.

Strukturierung internationaler Unternehmensgruppen

Ob Holding mit Auslandstochter oder ausländischer Gesellschafter: Die optimale Gestaltung von Beteiligungsverhältnissen entscheidet oft über Steuerhöhe, Verlustverrechnung oder Gewinnausschüttungen. Eine rechtssichere Beratung sorgt hier für nachhaltige Ergebnisse.

Melde- und Mitteilungspflichten (z. B. § 138 AO, DAC6)

International tätige Steuerpflichtige unterliegen umfangreichen Mitteilungspflichten. Ein Versäumnis kann empfindliche Sanktionen auslösen. Ein Anwalt stellt sicher, dass alle Pflichten eingehalten und rechtzeitig erfüllt werden.

Typische Fälle im internationalen Steuerrecht:

Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)

Doppelbesteuerung & DBA-Anwendung

Internationale Unternehmensstrukturierung

Quellensteuern & Entlastungsverfahren

Arbeiten im Ausland / Entsendung von Mitarbeitern

Verlagerung von Vermögenswerten

Finanzamt & internationale Betriebsprüfung

Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG)