Kontopfändung durch das Finanzamt – wann sie rechtswidrig ist!

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Das Finanzamt kann gegen Dritte vollstrecken – etwa über einen sogenannten Duldungsbescheid. Doch was passiert, wenn der Betroffene sich wehrt und ein gerichtliches Aussetzungsverfahren läuft? Genau damit hatte sich das Finanzgericht Sachsen (4 V 1061/25) in einem aktuellen Beschluss auseinanderzusetzen.

Entscheidung: Vollstreckung war unbillig – Kontopfändung unzulässig

In dem entschiedenen Fall hatte das Finanzamt das Gehaltskonto und den Arbeitslohn gepfändet – obwohl über den Einspruch gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung noch nicht entschieden war. Das Finanzgericht stellte nun klar: Diese Vorgehensweise ist unbillig im Sinne von § 258 AO. Denn dem Betroffenen wurde dadurch die wirtschaftliche Lebensgrundlage entzogen.

Warum das wichtig ist: Pfändungsschutz beginnt nicht sofort

Die Umwandlung eines normalen Kontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) greift nicht sofort. Auch Gehaltspfändungen führen zwar langfristig zu Schutz nach der ZPO – allerdings nicht übergangslos. Genau in dieser Phase besteht ein erhebliches Risiko, dass Miete, Strom oder Lebensmittel nicht bezahlt werden können. Das Gericht betonte: Ein kurzfristiges Abwarten durch das Finanzamt wäre zumutbar gewesen.

Praxisrelevanz für Betroffene: Was Sie jetzt wissen sollten

Wer eine Pfändung des Gehalts oder Kontos durch das Finanzamt erlebt – und sich gegen den Bescheid bereits zur Wehr setzt –, hat gute Chancen, vorläufigen Rechtsschutz zu erlangen. Voraussetzung ist allerdings, dass die wirtschaftliche Existenz unmittelbar gefährdet ist und keine missbräuchliche Verzögerung vorliegt.

Rechtlicher Rahmen: Wann ist eine Vollstreckung unbillig?

Eine Maßnahme ist unbillig, wenn ein erheblicher Nachteil für den Betroffenen entsteht, der durch andere oder spätere Maßnahmen vermeidbar gewesen wäre. In diesem Fall war besonders relevant, dass die Umstellung auf ein P-Konto nicht rechtzeitig möglich war und keine anderen Konten zur Verfügung standen. Auch die Verpflichtung zur Mietzahlung und der Nachweis laufender Kosten spielten eine zentrale Rolle.


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